Anwendungsgebiet
Diese Geräte eignen sich besonders für Objekte, in denen es keine besonderen Anforderungen an die Alarmierung im Brandfall gibt. Die Rauchwarnmelder dienen zum Schutz der Bewohner von Wohnungen und anderen Räumen in denen geschlafen wird vor den Gefahren von Brandrauch. In Baden-Württemberg gilt die Ausstattungspflicht spätestens seit dem 01.01.2015 für alle Neu- und Bestandswohnungen.
Funktionsweise
Die von uns eingesetzten Rauchwarnmelder erkennen fotooptisch, wenn Rauchpartikel in der Messkammer vorhanden sind. Ist die Konzentration ausreichend hoch, wird ein Alarm ausgelöst. Um Fehlalarme zu minimieren verfügen die Rauchwarnmelder über eine Verschmutzungskompensation, ebenso verlängert sich dadurch die typische Einsatzdauer auf 10 Jahre. Zur Absicherung der Laufzeit besitzen die Melder eine fest eingebaute, nicht wechselbare Langzeitbatterie. Eine im Gerät integrierte Auswerteelektronik überprüft beim Druck auf die Prüftaste ob der Rauchwarnmelder unter den aktuellen Bedingungen noch für mindestens weitere 15 Monate funktionsfähig ist.
Ausführungsarten
- Diese Rauchwarnmelder dürfen, unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und der Herstellerzulassung, sowohl mittels Schraub- als auch Klebemontage angebracht werden.
- In Räumen, in denen eine Montage an der Decke nicht möglich ist, dürfen die Geräte, ebenfalls unter Beachtung der Vorgaben des Gesetzgebers und des Herstellers, auch an der Wand montiert werden.